Energieausweis

Gemäß der umzusetzenden EU-Richtlinie benötigt man bei allen neuen Gebäuden einen Energieausweis.

 Seit 2009 ist ein Energieausweis ebenfalls bei Verkauf oder Vermietung von Wohnungen, Büros oder Betriebsobjekten vorzulegen.

 

Die Gültigkeitsdauer des Energieausweises beträgt zehn Jahre.

 

 

 

Was ist eigentlich ein Energieausweis?

 

Der Energieausweis ist mit dem Typenschein für Ihr Auto vergleichbar. Viele interessante Kennwerte Ihres Hauses sind darin enthalten, wie zum Beispiel der zu erwartende Heizenergieverbrauch. Je nach Bundesland stehen leicht unterschiedliche Angaben im Energieausweis, auch die Berechnungsmodelle sind je nach Bundesland etwas unterschiedlich.

Der wichtigste Kennwert ist aber in jedem Energieausweis enthalten:

Die Energiekennzahl für Ihr Haus.