Engergieausweis

 

 

 

 

 

 

Gemäß der umzusetzenden EU-Richtlinie benötigt man bei allen

neuen Gebäuden einen Energieausweis.

 

Ab 2009 ist ein Energieausweis ebenfalls bei Verkauf oder

Vermietung von Wohnungen, Büros oder Betriebsobjekten

vorzulegen.

 

Die Gültigkeitsdauer des Energieausweises beträgt zehn Jahre.

 

Nähere Information:

EAVG (Energieausweisvorlagegesetz)

 

 

Was ist eigentlich ein Energieausweis?

 

Der Energieausweis ist mit dem Typenschein für Ihr Auto vergleichbar.

Viele interessante Kennwerte Ihres Hauses sind darin enthalten, wie zum

Beispiel der zu erwartende Heizenergieverbrauch. Je nach Bundesland

stehen leicht unterschiedliche Angaben im Energieausweis, auch die

Berechnungsmodelle sind je nach Bundesland etwas unterschiedlich.

Der wichtigste Kennwert ist aber in jedem Energieausweis enthalten:

Die Energiekennzahl für Ihr Haus.