Förderung
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Förderung von Sanierungen
Ob Bundes oder Landesförderung: Der Energieausweis ist für beide Förderungsvarianten notwendig. (Achtung für Bundesförderungen sind die Bausparkassen zuständig)
Eine wesentliche Förderungsvoraussetzung ist, dass die Baubewilligung für das betroffene Gebäude spätestens am 31.12.1998 rechtskräftig erteilt worden ist.
„Sanierungsscheck“
Förderungsfähige Kosten beim Sanierungsscheck
Thermische Gebäudesanierung: Grundsätzlich sind Maßnahmen förderfähig, die der Verbesserung der thermischen Qualität der Außenhülle des Gebäudes dienen, z.B. Dach/Flachdachdämmung, Außenwanddämmung, Fenster/Türentausch, Dämmung der Decke zu unbeheizten Kellern und von erdanliegenden Fußböden. Förderfähig sind sowohl Material- als auch Arbeitsleistungen.
• Außenfassade:
förderfähig: Wärmedämmung + Konstruktionen die zur Anbringung notwendig sind, Putzarbeiten, Malerarbeiten, kleine Maurerarbeiten (z.B. bei Fenstertausch), Holzriegelkonstruktionen mit WD, Fensterbleche, Fassadenanschlüsse, gedämmte Fassadenelemente (Sandwichpaneele), Gesimse/Fensterfaschen.
nicht förderfähig: Fassadenschalungen (Alu-, Eternit-, Holzfassaden – nur ev. die Unterkonstruktion förderfähig), Beschriftungen/ Kunstmalereien/Verzierungen, Putzausbesserungen und Malerarbeiten ohne Wärmedämmung, Windläden, div. Spenglerarbeiten (Dachrinnen/-abläufe, o.ä.), umfangreiche Mauerarbeiten bei Zu- oder Umbauten, Innenausbauten, Neukonstruktion von Balkonen.
• Dach:
förderfähig: Dämmungen, Lattungen, Schalungen (auch Innen- und Dachschalung), Dampfbremsen, div. kleinere Dachkonstruktionen (z.B. Firstentlüftungen, u.ä.), bei Flachdächern (Terrassen) Aufbau ab tragender Decke (inkl. Abdichtungen).
nicht förderfähig: Dacheindeckung, Dachstuhlkonstruktion, Spenglerarbeiten (Dachrinnen/-abläufe, o.ä.), Bodenbelag bei Flachdächern (z.B. Waschbetonplatten, Gründach), Attikakonstruktionen.
• Bodenaufbauten/oberste Geschossdecke:
förderfähig: Dämmungen, Estrich, Abdichtungen, grundsätzlich Bodenaufbau ab Unterbeton/tragender Decke.
nicht förderfähig: keine Dämmungen zwischen beheizten Geschossen (Trittschalldämmung), Bodenbelag, Unterbeton/tragende Decke, Rollierung, Fußbodenheizung.
• Fenster/Türen:
förderfähig: Austausch von Fenstern/Außentüren, Sanierung/Tausch bestehender Verglasungen/Rahmen/Dichtungen, Aufpreise für Sprossen u.ä. sind förderfähig, Fensterbänke, Fensteranschlüsse und damit verbundene Verblechungen, Verputzarbeiten, Malerarbeiten (auch innen, aber nur im Fensterbereich – nicht das Ausmalen des gesamten Innenraumes), Sanierung von bestehenden, beheizten Wintergärten.
nicht förderfähig: automatische Antriebe (Türschließer), Aufpreis für Sonnenschutzverglasungen, Verschattungssysteme (Rollläden, Jalousien), Innentüren, Neubau von Wintergärten, Garagentore (wenn Garage unbeheizt).
• Allgemeinkosten:
förderfähig: Baustellengemeinkosten (Gerüst, Baustelleneinrichtung/-reinigung), Planungskosten (auch Energieberatung).
nicht förderfähig: alle Maßnahmen die nicht die Gebäudehüllfläche betreffen - Ausnahmen bei Maßnahmen zur Vermeidung von Wärmebrücken (z.B. Überdämmung im Sockelbereich, etc.) Entsorgungskosten, Drainagen/Trockenlegungen.
Solaranlage: Gefördert werden Solaranlagen mit einer Bruttokollektorfläche von mindestens 20 m² die von einer anerkannten Prüfstelle entsprechend der „Solar-Keymark-Richtlinie“ geprüft wurden (Liste siehe Infoblatt):
Förderfähig: Kollektor, Solarspeicher, Verrohrungen (vom Kollektor zum Speicher, Heizungseinbindung, inkl. Pumpen, Ventilen, etc.), Regelung (inkl. Elektroinstallation), Spenglerarbeiten für Dachanschluss, anteilige Planungen.
Nicht förderfähig: Dacheindeckungen, sonstige Heizungs- oder Elektroinstallationen (z.B. Beleuchtung).
Holzheizung: Gefördert werden Holzzentralheizungsgeräte bis max. 50 kW die gemäß Typenprüfbericht im Volllastbetrieb die Emissionsgrenzwerte der Umweltzeichenrichtlinie für Holzheizungen (UZ 37) des Lebensministeriums erfüllen (Liste siehe Infoblatt):
Förderfähig: Kessel, Brennstoffbeschickung (z.B. Förderschnecke), Pufferspeicher, Einbindung ins Heizungssystem (ohne Verteiler), zentrale Regelung, Elektroinstallationen, Kamin, erforderliche bauliche Arbeiten im Bereich des Heizraumes und Brennstofflagers, Kamingutachten.
Nicht förderfähig: Wärmeverteilung (Verteiler, Steigleitungen, etc.), Wärmeabgabe-systeme (z.B. Fußbodenheizung, Radiatoren, etc.), Entsorgung Altanlage, Einzelraumregelungen, Thermostatventile, Einzelöfen (ohne Verteilsystem).
Wärmepumpe: Gefördert werden nur Wärmepumpenanlagen für die eine Jahresarbeitszahl von mindestens 4 garantiert wird.
Förderfähig: Wärmepumpe, Wärmequellenanlage (Tiefensonde, Erdkollektoren, etc. inkl. Grabungsarbeiten), Einbindung ins Heizungssystem (ohne Verteiler), Speicher, Einbindung ins Verteilsystem (ohne Verteiler), zentrale Regelung, Elektroinstallationen.
Nicht förderfähig: Wärmeverteilung (Verteiler, Steigleitungen, etc.), Wärmeabgabe-systeme (z.B. Fußbodenheizung, Radiatoren, etc.), Entsorgungen, Einzelraumregelungen, Thermostatventile.
Erdgas Brennwertkessel: Erdgas-Brennwertgeräte werden nur in Kombination mit einem Niedertemperaturheizsystem (Vorlauf max. 40°C) und einer Solaranlage zur Heizungsunterstützung (Mindestgröße 8 m² Bruttokollektorfläche) gefördert.
Förderfähig: Erdgasbrennwertkessel, Kamin, Kondensatablauf, Pufferspeicher, Einbindung ins Heizungssystem (ohne Verteiler), zentrale Regelung, Elektroinstallation, Kamingutachten.
Nicht förderfähig: Wärmeverteilung (Verteiler, Steigleitungen, etc.), Wärmeabgabe-systeme (z.B. Fußbodenheizung, Radiatoren, etc.), Entsorgung Altanlage, Einzelraumregelungen, Thermostatventile. Förderungsfähige Kosten
ACHTUNG: Der Energieausweis hat nichts mit der Thermogafie-Aktion zu tun.
Thermografie- und Beratungsaktion für mehr Energieeffizienz im Wohnbau! Thermografien spüren erhöhte Wärmeverluste von Gebäuden auf und dienen als eine Grundlage für die energetische Bewertung von Gebäuden. Im Rahmen der Beratung wird das vorhandene energietechnische Einsparpotential identifiziert und sinnvolle Maßnahmenvorschläge erarbeitet.
Mit dieser sollen Gebäudeeigentümer und Bewohner in der Steiermark angeregt werden, durch hochwertige Gebäudesanierungen ihre Energiekosten zu senken, die Wohnqualität zu heben und gleichzeitig etwas für den Umwelt- und Klimaschutz zu tun.
Energetische Gebäudesanierungen sind sinnvoll, da
Energieverluste deutlich gesenkt, Kosten eingespart, die Lebens- und Wohnqualität gesteigert und ein Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz geleistet wird.
Was ist Thermografie? Mit Hilfe einer Infrarot-Kamera wird während der kalten Jahreszeit die Wärmeabstrahlung des Gebäudes aufgenommen. Bei thermischen Schwachstellen tritt mehr Wärme nach außen als an anderen Stellen. In der Thermografie-Aufnahme werden diese Stellen als hellere Bereiche (gelb, rot und weiß) sichtbar.
Was unterscheidet den Energieausweis zu einer Thermografie? Anders als beim Thermografie-Bild, das ein bestehendes Haus zeigt, wird der Energieausweis anhand der Pläne errechnet. Das Ergebnis wird ebenfalls farblich dargestellt, was allerdings nichts mit den Farben des Bildes zu tun hat.
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